AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Nutzung des TrustSigner (abrufbar unter https://app.trustsigner.eu) von der TrustCerts Legal TechGmbH, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen (nachfolgend „Anbietererfolgt auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“). Diese gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ und auch „Administrator“, „Nutzer“ bzw. „Lizenznehmer“), soweit sie die Nutzung des TrustSigner zum Gegenstand haben.

(2) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Regelungen abweichender Bedingungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. 

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Mit TrustSigner können Kunden alle digitalen Dokumente, wie z.B. Verträge, Anträge oder Bescheinigungen, durch alle relevanten Parteien digital signieren lassen. Die genauen Einzelheiten und Details zum Inhalt, Umfang und Ablauf können den jeweiligen Beschreibungen und Informationen auf der Website vom TrustSigner (https://trustsigner.eu) entnommen werden. 

(2) Die Absicherung und Überprüfung basieren auf der Nutzung von kryptographischen Verfahren in Form von digitalen Signaturen. Die verwendeten Algorithmen entsprechen den Empfehlungen des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

(3) Für die Nutzung von TrustSigner ist ein Zugang zum bzw. die Einwahl in das Internet erforderlich. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

(4) Die angebotenen Dienste werden dem jeweiligen Kunden, und damit auch seinen gegenständlichen Vertragspartnern als Nutzer, zur Verfügung gestellt[1] [2] . Eine teilweise oder zeitliche Überlassung an Dritte durch den Kunden ist nicht gestattet, außer bei Vorlage einer entsprechenden zuvor geschlossenen Vereinbarung mit Anbieter. „Dritte” in diesem Sinne sind sämtliche Personen, die nicht im Lager des Kunden stehen. Hierunter fallen nicht Mitarbeiter des Kunden, wenn die erforderlichen Zugänge und/oder Lizenzanzahlen dafür vorliegen.

(5) Eine Validierung ist nur während der Laufzeit des Vertrages garantiert.

(6) Die Leistungen werden als Cloud-Lösung angeboten.

§ 3 Elektronische Signaturen 

(1) Um die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die Unterzeichnung von Dokumenten zu nutzen, wird eine Authentifizierung des Lizenznehmers als auch eine durch einen zertifizierten Vertrauensdienstanbieter erstellte Signatur benötigt. Anbieter inkludiert dieses Signaturniveau mit verschiedenen Partnern, welche die Anforderungen von EIDAS erfüllen, in den TrustSigner. 

(2) Für die Nutzung der einfachen elektronischen Signatur (EES) wird ausschließlich der Zugang zur E-Mail-Adresse des Nutzers überprüft.  

(3) Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) sowie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) werden über den Partner Swisscom abgewickelt. Dieser ist ein qualifizierter Vertrauensdienstanbieter im Sinne der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS Nr. 910/2014).  Anbieter

§ 4 Preise

(1) Es gelten die jeweils im Bestellprozess vereinbarten Preise und Leistungsumfänge [1] [2] [LT3] mit dem Kunden sowie die offiziellen Preise von der Webseite (www.tc-lt.de). 

§ 5 Abo und Einzelerwerb

(1) Der Kunde kann für die Nutzungsmöglichkeit des TrustSigner ein monatliches Abonnement abschließen. Das Monatsabonnement verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn der Kunde das Abonnement nicht bis Monatsende kündigt. [1] [2] [LT3] 

(2) Der Kunde kann darüber hinaus einzelne Signaturen anlegen und erwerben. Genaue Details zum Umfang und Ablauf können der Webseite des TrustSigners entnommen werden.

(3) Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit zum Monatsende kündigen. Anfallende Leistungen durch den elektronischen Signaturservice bis zum Eingang der Kündigung werden dem Kunden bis Monatsende in Rechnung gestellt. 

(4) Wenn der Administrator die Zahlungsinformation löscht oder den Administrator-Account auf eine kostenlose Lizenz umstellt, werden sämtliche dazugehörige Accounts ebenfalls auf kostenlose Lizenzen umgestellt. 

§ 6 Vertragsabschluss und Vertragssprache

(1) Mit der Präsentation der Leistungen durch Anbieter ist noch kein verbindliches Angebot durch Anbieter verbunden. Ist der Kunde an den Leistungen des Anbieters interessiert, hat er die Möglichkeit, mit dem Anbieter in Kontakt zu treten (z.B. telefonisch) oder direkt über den TrustSigner (app.trustsigner.eu) die jeweiligen Leistungen automatisiert zu erwerben. 

(2) Anbieter kann jedem Kunden darüber hinaus ein individuell angepasstes Angebot erstellen. Dieses Angebot wird dem Kunden per E-Mail zugestellt. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen, außer in dem Angebot selbst wird eine andere Gültigkeit ausgewiesen. Stimmt der Kunde dem Angebot zu, ist der Vertrag mit dem aus dem Angebot objektiv ersichtlichen Inhalt geschlossen. Über den abgeschlossenen entgeltlichen Vertrag erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. 

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Entgelt für die bezogenen Leistungen fristgerecht zu entrichten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login-Daten, PIN- und PUK-Codes und Ähnliches sicher zu verwahren und niemandem Unbefugten zugänglich zu machen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Anbieter über die aktuell gültige Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse zu informieren. Anbieter kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder AGB-Änderungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) postalisch oder auf die letzte von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder über andere elektronische Kommunikationskanäle rechtsgültig zustellen. Die Verwendung der Kundenangaben und der E-Mail-Adresse zu Marketingzwecken regelt die Datenschutzerklärung (Datenschutz – Anbieter).

(4) Der Nutzer hat sämtliche für die Registrierung und ggf. Identifizierung nach diesen AGB erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen der Registrierungsdaten (z.B. Adressänderung, Namensänderung) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(5) Durch die Nutzung des TrustSigners erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden:

a) keine Aktivitäten durchzuführen, die gemessen an objektiven Maßstäben sowie der Verkehrsanschauung schädlich, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, explizit sexuell oder pornografisch, diskriminierend, vulgär, obszön, beleidigend, hassredend, gewalttätig oder anstößig sind;

b) die Rechte Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht der Privatsphäre, des Urheberrechts, der Marke, des Patents, des Handelsgeheimnisses oder anderer geistiger Eigentums- oder Eigentumsrechte) nicht zu verletzen;nicht gegen Bundes-, Landes- oder örtliche Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen;

c) TrustSigner ist ausschließlich für den üblichen Geschäftsgebrauch [1] [2] bestimmt.

d) Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes[3] [4]  eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dies vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Missbrauch nicht zu vertreten hat. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er Anbieter hiervon unverzüglich zu informieren.  Im Verdachtsfall hat der Kunde die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern.

e) Leistungsausfälle oder sonstige technische Fehler hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, um eine umgehende Fehlerbehebung zu ermöglichen. 

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschließliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung des TrustSigners für den vereinbarten Zweck. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Der Kunde darf den TrustSigner zudem nur selbst und zu eigenen Zwecken verwenden. Jede weitere Verwendung, insbesondere Weiterverteilung an Dritte, ist nicht erlaubt. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Anbieter gestattet. Insoweit behält sich Anbieter das Recht auf Schadensersatz vor, wenn ein Kunde für Dritte mit dem TrustSigner digital signiert.

(2) Die Inhalte von TrustSigner unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich TrustSigner verbleiben bei Anbieter.

§ 9 Abrechnung

(1) Es werden das geschuldete monatliche Entgelt sowie einmalig anfallende sonstige Kosten abgerechnet.

(2) Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils aktuell geltenden Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen.

(3) Die Bezahlung des Abonnements erfolgt für die gesamte Laufzeit über den Zahlungsdienstleister „Mollie“; die datenschutzrechtlichen Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung [https://trustsigner.eu/datenschutz/].

(4) Der Nutzer erhält eine elektronische Rechnung (z.B. an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse). Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Vergütung müssen innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungszugang schriftlich oder per E-Mail/De-Mail erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Einwendungen. Das Unterbleiben rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Hierauf wird der Anbieter den Nutzer in der jeweiligen Rechnung gesondert hinweisen.  

(5) Die Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar, wenn sie nicht direkt eingezogen werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Anbieter über den Zahlungsbetrag verfügen kann. 

(6) Hat der Kunde innerhalb der Frist nach Abs. 7 weder die Rechnung vollumfänglich beglichen noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug und Anbieter kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung unterbrechen, weitere Maßnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Nutzer trägt sämtliche Kosten, die Anbieter durch den Zahlungsverzug entstehen. Ferner hat der Kunde dem Anbieter die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

§ 10 Aufrechnung

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Anbieter unbestritten sind.

§ 11 fristlose Kündigung / Sperrung 

(1) Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem darin liegen, dass der Kunde in wesentlichem Maße oder trotz Abmahnung gegen die Pflichten aus § 9 verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund, welcher ohne Abmahnung zur Sperrung oder fristlosen Kündigung führen kann, liegt vor, wenn der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Dienstleistungen oder diese an sich beeinträchtigen könnten.

(2) Im Fall der außerordentlichen Kündigung hat Anbieter Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.

(3) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 13 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

(2) Der vorstehend geregelte Haftungsausschluss gilt auch für den Fall einer gerichtlichen Entscheidung, in welcher die Signatur nicht anerkannt wird, insbesondere weil die Signatur in vertragswidriger Weise erfolgt ist, zum Beispiel durch einen nicht autorisierten Benutzer oder einen Dritten. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit das Gericht der Signatur, unabhängig von einer möglicherweise vertragswidrigen Nutzung, die generelle Wirksamkeit abspricht.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der durch ihn selbst eingebrachten Inhalte bzw. etwaige Rechtsverletzungen gegenüber Dritten durch diese Inhalte selbst verantwortlich. Insbesondere übernimmt Anbieter insoweit keine Rechtmäßigkeitsprüfung.

(4) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 14 Rechtsnachfolge

(1) Anbieter darf sämtliche Rechte und Pflichten aus ihren geschlossenen Verträgen auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Die Kunden erteilen bezüglich einer Vertragsübernahme bereits jetzt ihre ausdrückliche Zustimmung. Die Kunden sind darüber innerhalb von 14 Tagen zu informieren. Dem Kunden steht für diesen Fall das Recht zu, sich innerhalb von 14 Tagen ab Kenntniserlangung vom Vertrag zu lösen.

(2) Anbieter behält sich vor, die Preise, die Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen nach billigem Ermessen im Rahmen des für die Kunden Zumutbaren anzupassen, wenn die Marktlage dies erfordert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein für die Preisberechnung maßgeblicher Kostenfaktor steigt. Maßgebliche Kostenfaktoren in diesem Sinne sind insbesondere Kosten für die Sicherung und/oder Ablage von Daten (Speicherplatz), Kosten für den Betrieb der Blockchain und der SaaS Anwendungen (Server) sowie Lizenzkosten (Software).

(3) Erhöht Anbieter Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert Anbieter die TrustSigner Dienste erheblich zum Nachteil des Kunden, informiert Anbieter im Voraus in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) und der Kunde kann vorzeitig kündigen. Erklärt der Kunde die vorzeitige Kündigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung, so gilt die Änderung als akzeptiert.

(4) Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.  

(5) Senkt Anbieter die Preise, können gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte angepasst werden. 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge von Anbieter, einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtliche sich aus diesen ergebenden Rechten und Pflichten, unterstehen dem deutschen Recht. Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehen.[1] [2] 

(2) Für eventuelle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen (einschließlich solcher über ihre Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Gelsenkirchen ausschließlich zuständig, soweit der Kunde Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.